Was muss ich zu meiner ersten Behandlung mitbringen?

Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlung ihre Heilmittelverordnung und, als gesetzlich Versicherter, Ihre Krankenversicherungskarte mit. Sollten Sie einen Befreiungsausweis haben, legen Sie ihn uns bitte mit der Heilmittelverordnung zusammen vor. Bitte bringen Sie in Coronazeiten möglichst ihr eigenes Handtuch mit. Da wir die Handtücher momentan nicht für Sie aufbewahren können, belasten wir andernfalls durch viel Wäsche die Umwelt unnötig.


Wie lange vorher muss ich einen Termin absagen, den ich nicht einhalten kann?

Bitte rufen Sie uns so schnell wie möglich an. Eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter reicht völlig aus. Termine, die zu kurzfristig abgesagt werden (weniger als 24 Stunden vorher), stellen wir Ihnen privat in Rechnung.


Ich habe meine Behandlungen auf Heilmittelverordnung bei Ihnen begonnen und fahre nun in Urlaub. Können wir die Behandlungen nach meinem Urlaub fortführen?

Ja wir dürfen mittlerweile die Heilmittelverordnung unterbrechen bei Urlaub, Reha- und Krankenhausaufenthalt. Eine 6-er Verordnung muss lediglich nach 12 Wochen ab Ausstellungsdatum abgeschlossen sein.


Kann ich Termine auch per Email vereinbaren und absagen?

Ja, wir rufen mehrmals täglich unser Email-Konto ab und bemühen uns zeitnah zu antworten.


Kann ich mit EC-Karte bezahlen?

Ja, das ist kein Problem.


Die von der gesetzlichen Krankenkasse vorgegebene Mindestbehandlungszeit für Krankengymnastik ist mir zu wenig, kann ich auch länger behandelt werden?

Ja, es sind Doppelbehandlungen möglich. Dafür muss der Arzt dies auf der Heilmittelverordnung vermerken mit z.B.:
6x 'Ihr Heilmittel' als Doppelbehandlung (entspricht 3  Doppelterminen).